Umweltplanung in der Ländlichen Neuordnung

Planungsaufgaben der Ländlichen Neuordnung sind die Erstellung von Landschaftsplanerischen Gutachten, wie zum Beispiel von Landschaftspflegerischen Begleitplänen, FFH- Vorprüfungen oder Untersuchungen zum Artenschutz. Diese treffen Aussagen zum Zustand und zu Entwicklungstendenzen der zwischen 500 und 1000 ha großen Verfahrensgebiete. Daraus entstehen Folgerungen und Vorschläge für die anzustrebende strukturelle und räumliche Entwicklung aus landschaftspflegerischer Sicht. Die ökologischen Erhebungen erfolgen auf der Grundlage der Biotoptypenliste für Sachsen sowie auf einer digitalen Plangrundlage der Entwurfskarte zum Plan über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen (§ 41 FlurbG) im Flurbereinigungsgebiet. Unser Büro kann u. a. auf die Gebiete Neukirchen, Frauenhain, Lichtensee, Stauchitz oder Berbisdorf verweisen.