Landschaftspflegerische Ausführungsplanung

Die Notwendigkeit zur Umsetzung von Kompensationsmaßnahmen resultierend aus der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung ermöglicht uns diverse Planungen für Ausgleichs- und Ersatzpflanzungen in verschiedenen Größenordnungen für verschiedene Auftraggeber. Als Regelwerk für die Landschaftspflegerische Ausführungsplanung (LAP) dient dabei u. a. die RAL-LP. Die Maßnahmen werden i. d. R. aus dem Landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP) entwickelt, wobei Änderungen und Ergänzungen durchaus noch möglich sind, wenn sie den Vorgaben des LBP entsprechen und eine gleichwertige Lösung darstellen. Die LAP enthält alle landschaftspflegerischen Maßnahmen, die entsprechend den ökologischen und gestalterischen Zielvorgaben des LBP ausgearbeitet und in den Bauablauf eingeordnet werden müssen.