Renaturierung Lößnitzbach Radebeul-Serkowitz
Bauherr: Stadt Radebeul
Zeitraum: 2013
Gemäß der EU-Wasserrahmenrichtlinie besteht für den Lößnitzbach als Gewässer II. Ordnung grundsätzlich ein Sanierungsgebot, welches eine Verbesserung des ökologischen Zustandes des Fließgewässers zur Folge hat. Im Rahmen der Planung zur Umverlegung bzw. Renaturierung des Lößnitzbaches wurden verschiedene Varianten der Trassenführung untersucht, die alle überwiegend positive Auswirkungen auf die Ortslage von Radebeul- Serkowitz sowie den unterstromigen Bereich haben. Das Vorhaben konnte daher als umweltverträglich eingeschätzt werden. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung wurde nicht notwendig.